Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB’s geltend für Gästeführungen und Komplettangeboten von Leo’s Touristik

 

 

1. Rechtliche Beziehung

Leo’s Touristik tritt hier als Vermittler von Komplettangeboten und von Städteführungen auf. Die Vergabe von Stadtführungen an Gästeführer obliegt der Firma Leo’ Touristik. Vertragspartner von Stadtführungen sind der Besteller einerseits und der Gästeführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.

 

2. Vertragsabschluß

Angebote und Leistungen können von dem Besteller schriftlich, telefonisch, per e-Mail, Fax oder über das Buchen auf der Homepage erfolgen. Erst durch die Buchungsbestätigung von Leo’s Touristik schriftlich, per E-mail oder Fax ist die Leistung verbindlich für den Besteller.

 

3. Zahlungsweise

Die Zahlung des Honorars erfolgt entweder vor oder nach der Führung direkt bar an den Gästeführer, auf Wunsch gegen Aushändigung einer Quittung. Mit Absprache von Leo’s Touristik ist auch eine Rechnungsstellung möglich.

 

4. Preis und Leistungen

Die Führungsdauer entspricht je nach Wunsch 1 Std., 1,5 Std. oder 2 Std. Für ein Tageskomplettangebot wird ein Pauschalpreis je nach Art und Länge angeboten. Die Gruppengröße beträgt maximal 25 Personen. Die Gruppengröße sollte 30 Personen mit Quiet Vox nicht überschreiten. Kinder bis zu 10 Jahren sind kostenfrei

.

5. Stornierungen

Stornierungen haben telefonisch, schriftlich, per E-mail, Fax oder per Post zu erfolgen. Bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin ist die Stornierung kostenfrei. Danach fällt eine  Stornogebühr von 50% des vereinbarten Honorars an Leo’s Touristik an. Liegt die Stornierung unter 48 Std. vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig und wird von Leo’s Touristik in Rechnung gestellt. Der Besteller hat dann 14 Tage Zeit den geforderten Betrag zu begleichen. Danach wird eine Mahngebühr von 7,50 € berechnet. Bei Stornierung wegen Hoch- oder Niedrigwasser ist eine Stornierung kostenfrei.

 

6. Wartezeiten und Ausfallshonorar

Der Gästeführer verpflichtet sich eine Wartezeit von 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt einzuhalten. Ist bis dahin keine Kontaktaufnahme seitens des Bestellers erfolgt, gilt die Führung als „ausgefallen“. Der Gästeführer hat gemäß der vereinbarten Führungsdauer Anspruch auf das Honorar in voller Höhe, das dann von Leo’s Touristik in Rechnung gestellt wird.

 

Bei frühzeitiger telefonischer Benachrichtigung des Bestellers zwecks Verspätung, wird dieser auch eine längere Wartefrist einräumen. Auf jeder Buchungsbestätigung ist der Name und die Telefonnummer des Gästeführers für diesen Zweck angegeben. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gästeführer und dem Besteller vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar aus  dem Zeitraum der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung.

 

7. Haftung

Leo’s Touristik haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grobfahrlässigem Handels oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Gästeführer haftet nur für Eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Die Gästeführer sind über den Verein VGDB Haftpflicht versichert.

 

8. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Bestellersgegenüber von Leo’s Touristik

Ansprüche über nicht erbrachte Leistungen, die aber in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurden, kann der Besteller innerhalb einer Frist von 4 Wochen geltend machen. Dies muss in schriftlicher Form geschehen.

 

9. Salvatoresche Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon nicht berührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

10. Anerkennung dieser Bedingung durch den Besteller

Der Besteller einer Gästeführung oder eines Komplettangebotes erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er vor diesen Bedingungen erst nach der Auftragserstellung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich wiederspricht.

 

11. Datenschutz

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

 

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